Hausaufgaben

Grundsätze für die Erteilung von Hausaufgaben: Es gibt nach schulrechtlichen Vorschriften keine Pflicht zur Erteilung von Hausaufgaben.

Werden Hausaufgaben erteilt, gilt:

  • sie müssen selbständig angefertigt werden können
  • sie sollen aus didaktischen Gründen notwendig sein
  • sie unterstützen den Unterricht
  • sie können mündlich und schriftlich sein
  • sie können zur Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben dienen
  • sie müssen im Unterricht ausgewertet und kontrolliert werden,
  • sie können auch schriftlich kontrolliert werden.

Bei schriftlicher Kontrolle der erworbenen Kenntnisse kann der Kenntnisstand benotet werden, die Kontrolle darf 10 Min. nicht überschreiten.

Umfang und Dauer:

Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo folgende Richtwerte nicht überschritten werden:

1. Klasse: 15 Min

2. Klasse: 30 Min.

3. und 4. Klasse: 45 Min.

5. und 6. Klasse:   60 Min.

Aufgrund der jeweiligen Klassensituation ist es Aufgabe der Klassenkonferenzen über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben zu entscheiden.