Krankheitsfall – Verhalten
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- Fehlen Schüler und Schülerinnen auf Grund von Krankheit, muss die Schule am ersten Krankheitstag durch die Erziehungsberechtigten informiert werden.
- Am ersten Tag nach Rückkehr in die Schule muss ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung vorgelegt werden.