Krankheitsfall – Verhalten
- Fehlen Schüler und Schülerinnen auf Grund von Krankheit, muss die Schule am ersten Krankheitstag durch die Erziehungsberechtigten informiert werden.
- Am ersten Tag nach Rückkehr in die Schule muss ein ärztliches Attest oder eine Entschuldigung vorgelegt werden.