Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird für einige Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nur mehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte .Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern. Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Weitere Informationen finden Sie hier.