Sonderpädagogische Förderung

Sprache
emotional-soziale Entwicklung
LRS
Rechen- schwierigkeiten

Sprachförderung

  1. Sprachförderung in Klasse 1 bis 6
  2. Lese-Rechtschreib-Schwäche
  3. Deutsch als Zweitsprache

SAPH

  • deutliches und richtiges Sprechen im Satz
  • vielfältige Sprachanlässe
  • Kinder lernen Laute unterstützend mit Lautzeichen kennen
  • Schüler mit zuerkannten Sprachförderbedarf werden parallel zum Unterricht
  • DaZ-Unterricht

Klassen 3 bis 6

Sprachförderung in zwei verschiedenen Formen:

  • beim binnendifferenzierten Arbeiten
  • im Förderunterricht

Förderung emotional-soziale Entwicklung

Stand

  • gefördert werden betroffene Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „emotional-soziale Entwicklung“ bei entsprechender Kapazität in Kursen
  • klassen-, jahrgangsübergreifende Kleingruppen parallel zum Unterricht

Ziel

  • Aufbau emotional und sozialer Kompetenzen in einem geschützten Raum

Inhaltliche Schwerpunkte

  • den Kolleginnen ist freigestellt, nach welchem konkreten Ansatz sie arbeiten wollen (z.B. Verhaltenstraining nach Petermann, Bei Stopp ist Schluss!, ETEP, Faustlos, Ich schaff’s! etc.)
  • der Fokus liegt auf dem Aufbau emotional-sozialer Kompetenzen und nicht auf der Vermittlung von reinen Unterrichtsinhalten

Methode

  • kontinuierlich stattfindender Förderunterricht in der Kleingruppe
  • enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenleitungen und Erziehern sowie den Eltern

LRS

Alle SuS der 2. Klasse werden zum Halbjahr und zum Endjahr mit der Hamburger Schreibprobe (HSP 1+ / HSP 2) überprüft. Die Ergebnisse laufen beim Kontaktlehrer LRS bzw. der schulinternen Sonderpädagogin zusammen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die Teilnahme an einem speziellen Förderkurs LRS entschieden.

Fallen SuS in den Klassen 3 bis 6 mit Problemen im Bereich Rechtschreibung und/oder Lesen auf, die bisher noch nicht erkannt wurden, werden sie dem Kontaktlehrer LRS bzw. der schulinternen Sonderpädagogin zur diagnostischen Überprüfung gemeldet. Bei auffälligen Ergebnissen werden auch diese SuS in einen Förderkurs LRS aufgenommen, der einmal pro Woche für eine Stunde jahrgangsweise in klassenübergreifenden Kleingruppen stattfindet.

In der Schule sind folgende Testverfahren vorhanden: Hamburger Schreibprobe (HSP), Stolperwörter Lesetest, ELFE 1-6 (Leseverständnistest).

Zusätzlich kann die Klassenkonferenz für alle Fächer einen Nachteilsausgleich im Bereich Lesen und / oder Rechtschreibung beschließen. Dieser ist dann für alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen bindend. Sollte ein Nachteilsausgleich nicht ausreichend sein, kann das Aussetzen der Note beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Bei Fragen oder ggf. Prüfung außerschulischer Fördermaßnahmen können die entsprechenden Kollegen des SIBUZ / Schulpsychologischer Dienst einbezogen werden.

SuS, die bereits eine externe fachärztliche Diagnostik zum Vorliegen einer LRS besitzen, werden ebenfalls in die entsprechenden Förderkurse aufgenommen.

rechtliche Grundlagen:

  • Grundschulverordnung
  • Leitfaden zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in der Grundschule (LISUM)
  • AV Zeugnisse (festgelegte Zeugnisvermerke)

Rechenschwierigkeiten

SuS, bei denen die Mathematiklehrkraft besondere Probleme beim Erlernen des Rechnens beobachtet, werden dem Kontaktlehrer RS bzw. der schulinternen Sonderpädagogin zur diagnostischen Überprüfung gemeldet.

In der Schule sind folgende Testverfahren vorhanden: Bamberger Dyskalkuliediagnostik BADYS 1-4+ und 5-8+, Elementarmathematisches Basisinterview (EMBI) und Heidelberger Rechentest (HRT).

Bei auffälligen Ergebnissen werden die SuS in einen Förderkurs RS aufgenommen, der einmal pro Woche für eine Stunde jahrgangsweise in klassenübergreifenden Kleingruppen stattfindet.

Zusätzlich kann die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich im Rechnen beschließen. Dieser ist dann für alle schriftlichen Leistungsüberprüfungen in Mathematik bindend. Sollte ein Nachteilsausgleich nicht ausreichend sein, kann in Klasse 3 und 4 das Aussetzen der Note beantragt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Bei Fragen oder ggf. Prüfung außerschulischer Fördermaßnahmen können die entsprechenden Kollegen des SIBUZ / Schulpsychologischer Dienst einbezogen werden.

SuS, die bereits eine externe fachärztliche Diagnostik zum Vorliegen einer RS besitzen, werden ebenfalls in die entsprechenden Förderkurse aufgenommen.

rechtliche Grundlagen:

  • Grundschulverordnung
  • AV Rechenstörung
  • AV Zeugnisse (festgelegte Zeugnisvermerke)
  • Rechenstörungen als schulische Herausforderung (Handreichung LISUM)