Hausaufgaben
Grundsätze für die Erteilung von Hausaufgaben: Es gibt nach schulrechtlichen Vorschriften keine Pflicht zur Erteilung von Hausaufgaben.
Werden Hausaufgaben erteilt, gilt:
- sie müssen selbständig angefertigt werden können
- sie sollen aus didaktischen Gründen notwendig sein
- sie unterstützen den Unterricht
- sie können mündlich und schriftlich sein
- sie können zur Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben dienen
- sie müssen im Unterricht ausgewertet und kontrolliert werden,
- sie können auch schriftlich kontrolliert werden.
Bei schriftlicher Kontrolle der erworbenen Kenntnisse kann der Kenntnisstand benotet werden, die Kontrolle darf 10 Min. nicht überschreiten.
Umfang und Dauer:
Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo folgende Richtwerte nicht überschritten werden:
1. Klasse: 15 Min
2. Klasse: 30 Min.
3. und 4. Klasse: 45 Min.
5. und 6. Klasse: 60 Min.
Aufgrund der jeweiligen Klassensituation ist es Aufgabe der Klassenkonferenzen über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben zu entscheiden.